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   VGH Bayern, 15.04.2019 - 1 CS 19.150   

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https://dejure.org/2019,10924
VGH Bayern, 15.04.2019 - 1 CS 19.150 (https://dejure.org/2019,10924)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.04.2019 - 1 CS 19.150 (https://dejure.org/2019,10924)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. April 2019 - 1 CS 19.150 (https://dejure.org/2019,10924)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Art. 55 Abs. 1, 57 Abs. 6, 75 Abs. 1 Satz 1 BayBO,; BauGB § 29
    Baueinstellung - Umfangreiche Bauarbeiten an Gebäude mit geduldeter Wohnnutzung

  • rewis.io

    Baueinstellung - Umfangreiche Bauarbeiten an Gebäude mit geduldeter Wohnnutzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baueinstellung; Keine Instandhaltungsarbeiten; Änderung einer baulichen Anlage; Austausch der Dachkonstruktion; Eingriff in die Statik; Bestandsschutz

  • rechtsportal.de

    Beseitigung eines zu Wohnzwecken genutzten Anbaus an eine Wohngarage; Berücksichtigung einer Duldung der Wohnnutzung aus sozialen Gründen; Anforderungen an den Bestandsschutz als Mittel gegen eine Baueinstellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Instandhaltungsarbeiten oder Änderung einer baulichen Anlage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Noch Instandhaltungsarbeiten oder schon Änderung der Anlage? (IBR 2019, 520)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2019 - 1 CS 19.150
    Die durch die statische Berechnung festzustellende Standfestigkeit eines Gebäudes ist ein so wesentliches Element seines Bestandes wie auch seiner Nutzbarkeit, dass sie als ein dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG gerecht werdendes Kriterium für die Unterscheidung zwischen dem ursprünglichen und dem infolge Wiederherstellung "neuen" Bauwerk dienen kann (vgl. BVerwG, U.v. 18.10.1974 - IV C 75.71 - BVerwGE 47, 126).
  • BVerwG, 21.03.2001 - 4 B 18.01

    Beanstandung der gerichtlichen Feststellungen des streitigen Sachverhalts -

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2019 - 1 CS 19.150
    Ein solcher Identitätsverlust tritt ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (stRspr. BVerwG, vgl. B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481; U.v. 21.3.2001 - 4 B 18.01 - NVwZ 2002, 92; U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048).
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2019 - 1 CS 19.150
    Ein solcher Identitätsverlust tritt ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (stRspr. BVerwG, vgl. B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481; U.v. 21.3.2001 - 4 B 18.01 - NVwZ 2002, 92; U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048).
  • BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05

    Begriff der Änderung i.S. von § 29 BauGB; Für längere Zeit durch den Eigentümer

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2019 - 1 CS 19.150
    Ein solcher Identitätsverlust tritt ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (stRspr. BVerwG, vgl. B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481; U.v. 21.3.2001 - 4 B 18.01 - NVwZ 2002, 92; U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11

    Abgrenzung eines genehmigungspflichtigen Umbaus eines Gebäudes von

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2019 - 1 CS 19.150
    Mit ihnen können einzelne Bauteile ausgebessert oder ausgetauscht werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen Mängel zu beseitigen, wenn hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfolgt (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 22.12.2016 - OVG 10 S 42.15 - juris Rn. 4; VGH BW, B.v. 11.5.2011 - 8 S 93/11 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 20.1.2009 - 15 CS 08.1638 - juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 10 S 42.15

    Anordnung der Baueinstellung; Abgrenzung von genehmigungsfreien

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2019 - 1 CS 19.150
    Mit ihnen können einzelne Bauteile ausgebessert oder ausgetauscht werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen Mängel zu beseitigen, wenn hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfolgt (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 22.12.2016 - OVG 10 S 42.15 - juris Rn. 4; VGH BW, B.v. 11.5.2011 - 8 S 93/11 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 20.1.2009 - 15 CS 08.1638 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 07.03.2018 - 1 B 16.2375

    Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau einer Garage

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2019 - 1 CS 19.150
    Unabhängig von der Frage, dass es hier nur um die Baueinstellung geht, verliert ein Gebäude, das in wesentlichen Teilen umgebaut oder neu aufgebaut werden soll, auch einen bestehenden Bestandsschutz (vgl. BayVGH, U.v. 7.3.2018 - 1 B 16.2375 - BayVBl 2018, 709).
  • VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489

    Instandhaltungsmaßnahmen an einem Gebäude können nicht nach Art. 75 Abs. 1 Satz 1

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2019 - 1 CS 19.150
    Soweit er vorträgt, dass zwischen der genehmigten Garage und dem nicht genehmigten Anbau unterschieden hätte werden müssen, weist er selbst auf die Entscheidung des Senats vom 14. August 2012 (1 CS 12.1489 - BayVBl 2013, 217) hin.
  • VGH Bayern, 20.01.2009 - 15 CS 08.1638

    Beschwerde; Baueinstellung; Instandhaltungsarbeiten; Änderung baulicher Anlage

    Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2019 - 1 CS 19.150
    Mit ihnen können einzelne Bauteile ausgebessert oder ausgetauscht werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen Mängel zu beseitigen, wenn hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfolgt (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 22.12.2016 - OVG 10 S 42.15 - juris Rn. 4; VGH BW, B.v. 11.5.2011 - 8 S 93/11 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 20.1.2009 - 15 CS 08.1638 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067

    Änderung einer baulichen Anlage durch Erneuerung des Dachs

    Mit ihnen können einzelne Bauteile ausgebessert oder ausgetauscht werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen Mängel zu beseitigen, wenn hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 22.12.2016 - OVG 10 S 42.15 - juris Rn. 4; VGH BW, B.v. 11.5.2011 - 8 S 93/11 - juris Rn. 19).

    Die komplette Erneuerung des Dachs (neuer Dachstuhl und neue Dacheindeckung) ist hiernach keine Instandhaltungsmaßnahme im Sinn von Art. 57 Abs. 6 BayBO (vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2020 - 1 ZB 20.512 - juris Rn. 4; B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 9; B.v. 16.5.2018 - 9 ZB 14.653 - juris Rn. 5), zumal hier die Wände im unteren Drittel statisch verstärkt, der Dachstuhl stärker dimensioniert, die Dachüberstände vergrößert, das Dach verlängert und neue Stütz- bzw. Firstbalken verbaut wurden.

  • VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.512

    Baueinstellung und Beseitigungsanordnung wegen nicht genehmigter Dacherneuerung

    Für den Sachverhalt wird zunächst auf Gründe I. des Beschlusses des Senats vom 15. April 2019 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Baueinstellungsverfügung (1 CS 19.150) Bezug genommen.

    Bereits die komplette Erneuerung des Dachs (neuer Dachstuhl und neue Dacheindeckung) ist keine Instandhaltungsmaßnahme im Sinn von Art. 57 Abs. 6 BayBO mehr (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 9; B.v. 16.5.2018 - 9 ZB 14.653 - juris Rn. 5).

    Mit der Kritik an der Entscheidung des Senats vom 15. April 2019 (1 CS 19.150) kann der Kläger keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts aufzeigen.

  • VGH Bayern, 20.04.2020 - 15 ZB 19.1846

    Wiedererrichtung einer Terrasse auf einem grenzständigen Garagengebäude

    Ein solcher Identitätsverlust tritt ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2009 - 15 CS 08.1638 - juris Rn. 8; B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 8 m.w.N.; im Zusammenhang mit § 29 Abs. 1 BauGB vgl. auch BVerwG, B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - ZfBR 2006, 160 = juris Rn. 4 m.w.N.).

    Ein Gebäude, das in diesem Sinne in wesentlichen Teilen umgebaut oder neu aufgebaut werden soll, verliert seinen bestehenden Bestandsschutz (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.04.2022 - 1 ZB 21.3216

    Erfolglose Berufungszulassung: Abgrenzung einer Instandsetzungsmaßnahme von einer

    Mit ihnen können einzelne Bauteile ausgebessert oder ausgetauscht werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen Mängel zu beseitigen, wenn hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris Rn. 5; B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 22.12.2016 - OVG 10 S 42.15 - juris Rn. 4; VGH BW, B.v. 11.5.2011 - 8 S 93/11 - juris Rn. 20).

    Die vollständige Erneuerung des Dachs (neuer Dachstuhl und neue Dacheindeckung) und Drehung der Firstrichtung ist hiernach keine Instandhaltungsmaßnahme im Sinn von Art. 57 Abs. 6 BayBO (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris Rn. 6; B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 9; B.v. 16.5.2018 - 9 ZB 14.653 - juris Rn. 5), zumal hier die Wände für die Errichtung eines neuen Pultdachs auf der Südseite um 3 m und auf der Nordseite um 0, 40 m erhöht und auf den anderen Seiten entsprechend angeglichen wurden.

  • LG München I, 09.11.2022 - 1 S 3113/22

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Folgenbeseitigung nach Aufhebung vollzogenen

    Entscheidend ist, dass die (bauordnungsrechtlichen) Ziele der BayBO durch die Maßnahme nur unwesentlich berührt werden (vgl. VGH München BeckRS 2019, 7188 Rn. 8; zum ganzen: Robl in BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, Spannowsky/Manssen, 23. Edition, Stand: 01.09.2022, BayBO Art. 55 Rn. 8).
  • VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.67
    Mit ihnen können einzelne Bauteile ausgebessert oder ausgetauscht werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen Mängel zu beseitigen, wenn hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - OVG Berlin-Bbg, B.v. 22.12.2016 - OVG 10 S 42.15 - VGH BW, B.v. 11.5.2011 - 8 S 93/11 -).

    Die komplette Erneuerung des Dachs (neuer Dachstuhl und neue Dacheindeckung) ist hiernach keine Instandhaltungsmaßnahme im Sinn von Art. 57 Abs. 6 BayBO (vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2020 - 1 ZB 20.512 - B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - B.v. 16.5.2018 - 9 ZB 14.653 -), zumal hier die Wände im unteren Drittel statisch verstärkt, der Dachstuhl stärker dimensioniert, die Dachüberstände vergrößert, das Dach verlängert und neue Stütz- bzw. Firstbalken verbaut wurden.

  • VGH Bayern, 11.11.2019 - 1 ZB 19.1449

    Anfechtung der Beseitigungsanordnung für ein Wochenendhaus samt Nebengebäude

    Mit den genehmigungsfreien Instandhaltungsarbeiten gemäß Art. 57 Abs. 6 BayBO können einzelne Bauteile ausgebessert oder ausgetauscht werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen Mängel zu beseitigen, wenn hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 1 CS 20.1979

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baueinstellungsverfügung

    Mit ihnen können einzelne Bauteile ausgebessert oder ausgetauscht werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen Mängel zu beseitigen, wenn hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 8; B.v. 20.1.2009 - 15 CS 08.1638 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 08.02.2021 - 1 ZB 20.2258

    Beseitigung eines Wohngebäudes im Außenbereich

    Ebenso kann offen bleiben, ob es sich bei den von der Klägerin durchgeführten Arbeiten an dem Gebäude (noch) um verfahrensfreie Instandhaltungsmaßnahmen gehandelt hat (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 9; B.v. 16.5.2018 - 9 ZB 14.653 - juris Rn. 5 verneint für eine komplette Erneuerung des Dachs).
  • VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.933

    Anfechtung der Baugenehmigung für Unterfangung eines bestehenden Wohnhauses -

    Mit ihnen können einzelne Bauteile ausgebessert oder ausgetauscht werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen Mängel zu beseitigen, wenn hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 9 CS 21.3274

    Bauordnungsrechtliche Instandhaltungsarbeiten

  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 1 ZB 22.722

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren wegen der Anfechtung einer

  • VGH Bayern, 28.09.2020 - 1 ZB 18.146

    Anfechtung einer Baueinstellung

  • VG Potsdam, 26.09.2022 - 4 K 3271/18
  • VG Würzburg, 07.12.2021 - W 5 S 21.1440

    Baueinstellungsverfügung wegen formell illegaler Renovierungsarbeiten

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